SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Freudental Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Freudental auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Gemeinde durch Nichteinlösen entstandene Unkosten werden von mir getragen.


Hinweise:
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid oder Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden mit Nebenforderungen, sofern diese durch Mahnung, Beitreibung, Rücklastschrift etc. entstanden sind, abgebucht.

Gemeinde Freudental, Schloßplatz 1, 74392 Freudental
DE21ZZZ00000326966
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Freudental vergeben

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Gemeinde Freudental
Gemeindekasse/Steueramt
Schloßplatz 1
74392 Freudental

Tel.: 07143/88303-13 oder -12
E-Mail: gemeindekasse@freudental.de


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